Schulung KI
Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln, betreiben oder einsetzen, gesetzlich dazu verpflichtet, eine angemessene KI-Kompetenz innerhalb ihrer Belegschaft sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter:innen ein Grundverständnis über die Funktionsweise, Risiken und rechtlichen Anforderungen von KI-Systemen erhalten müssen. Diese Anforderung richtet sich in erster Linie an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nicht jedoch an Händler oder Einführer. Durch diese Schulungspflicht will die Europäische Union sicherstellen, dass KI sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird.
Das Ziel der Schulungspflicht besteht darin, das Wissen über KI in der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken und eine sichere Nutzung der Technologie zu gewährleisten. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, umfassend informiert sind. Dies umfasst neben den Funktionen und Einsatzmöglichkeiten auch die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen der Technologie. Die Vorgabe basiert auf Artikel 113 des AI Act und muss bis Februar 2025 umgesetzt werden. Danach sind regelmäßige Auffrischungen geplant, um Mitarbeiter:innen auf dem neuesten Stand zu halten.