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Die kaum bekannten Bußgelder in Deutschland

Klick Web 26. September 2024

Die kaum bekannten Bußgelder in Deutschland

Bußgelder, die von Datenschutzbehörden verhängt werden, sind ein entscheidendes Mittel, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchzusetzen. Diese Sanktionen haben eine abschreckende Wirkung und spielen eine wesentliche Rolle im Datenschutz. Daher widmen wir uns bei Dr. Datenschutz monatlich den "Top 5 DSGVO-Bußgeldern". Dabei fällt jedoch auf, dass Berichte über deutsche Bußgelder oft rar sind. Das wirft die Frage auf, ob deutsche Behörden tatsächlich zurückhaltender bei der Verhängung von Sanktionen sind.

Bleibt Deutschland bei Bußgeldern hinter den Erwartungen zurück? In unseren monatlichen Beiträgen zu den größten Bußgeldfällen beleuchten wir besonders interessante, lehrreiche oder kuriose Fälle. Die seltene Erwähnung von Bußgeldern in Deutschland lässt jedoch vermuten, dass deutsche Aufsichtsbehörden das Instrument der Bußgelder womöglich weniger häufig einsetzen. Aber ist das wirklich so?

Die Antwort lautet: nein. Tatsächlich verhängen deutsche Behörden jedes Jahr eine Vielzahl von Bußgeldern. Die Summen und Anzahl dieser Strafen werden in den Jahresberichten der Datenschutzbehörden veröffentlicht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass Deutschland keineswegs nachlässig ist:

Laut dem Jahresbericht der Berliner Datenschutzbehörde wurden allein in Berlin im Jahr 2022 insgesamt 326 Bußgelder verhängt. Im Vergleich dazu gab es in Spanien, laut dem Bericht der AEPD, 378 Bußgelder für das gesamte Land im selben Zeitraum. Warum also hört man so wenig über die in Deutschland verhängten Sanktionen?

Der Grund für die geringe öffentliche Wahrnehmung Das geringe Aufsehen um die Bußgelder in Deutschland lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass hier einzelne Bußgeldbescheide selten öffentlich gemacht werden. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern gibt es in Deutschland keine Verpflichtung der Datenschutzbehörden, die von ihnen verhängten Strafen publik zu machen. Nur besonders hohe Bußgelder finden vereinzelt den Weg in Pressemitteilungen oder Jahresberichte. Die Mehrheit der Fälle bleibt der Öffentlichkeit jedoch verborgen, was es schwierig macht, einen umfassenden Überblick zu gewinnen.

Hinzu kommt, dass die Jahresberichte der Datenschutzbehörden oft erst in der zweiten Hälfte des Folgejahres veröffentlicht werden. Bis die darin enthaltenen Informationen der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind viele Fälle bereits nicht mehr aktuell.

Transparente Vorgehensweisen in Europa Im europäischen Vergleich zeigen einige Länder mehr Transparenz. Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) veröffentlicht beispielsweise Bußgeldbescheide direkt auf ihrer Webseite, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Auch die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) berichtet ausführlich und verlinkt auf die entsprechenden Entscheidungen auf ihrer Webseite und in ihrem Newsletter. In Italien hat die Datenschutzbehörde (GPDP) sogar die Möglichkeit, Bußgeldbescheide als zusätzliche Sanktion gemäß „Articolo 166 (7) Codice della privacy“ zu veröffentlichen, wobei dies entweder als vollständige Entscheidung oder als Auszug erfolgen kann.

Bedeutung für die Praxis Das Fehlen einer regelmäßigen Veröffentlichung von Bußgeldern in Deutschland kann leicht als Mangel an Transparenz wahrgenommen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die abschreckende Wirkung von Strafen nicht teilweise verloren geht, wenn die Öffentlichkeit nicht erfährt, wofür die deutschen Behörden Bußgelder verhängen. Auf der anderen Seite könnte eine Veröffentlichung auch den Charakter eines Prangers haben, wenn sich Rückschlüsse auf die betroffenen Unternehmen oder Einzelpersonen ziehen lassen.

Dennoch bleiben die Bußgelder aus anderen EU-Ländern ebenso relevant für den Praxisalltag von Datenschutzbeauftragten wie die wenigen bekannt gewordenen Fälle aus Deutschland. Da die DSGVO europaweit gilt, bieten die Veröffentlichungen aus anderen Ländern eine wichtige Orientierungshilfe, um die Umsetzung der europäischen Datenschutzvorgaben besser nachvollziehen zu können.

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