Ratgeber · Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter Pflicht & Kosten: Klarheit statt Bauchgefühl

Wann greift die Benennungspflicht? Was kostet ein externer DSB? Wir sortieren Art. 37 DSGVO und deutsches BDSG — praxisnah, ohne Juristen-Theater. Für Behörden, Risikobranchen und kleinere Betriebe. NRW vor Ort, deutschlandweit per Video, DMS & Schulung. Pakete ab 99 €.

Pflicht klar sortiert — DSGVO & BDSG

Zwei Regelwerke, ein Ziel: wissen, was greift. Orientierung — keine individuelle Rechtsberatung.

Kurz & klar: Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hängt von Art und Risiko Ihrer Verarbeitung ab — und vom deutschen Recht, das die EU-Fälle ergänzt. Wir geben Orientierung; die finale Einordnung gehört ins individuelle Gespräch.

Auch kleinere Betriebe — oft genau die richtige Zielgruppe.

Firmengröße allein entscheidet nicht. Art. 37 DSGVO greift bei Risiko und Kerntätigkeit — Pflege, Praxis, Tracking, öffentliche Stellen. Und selbst ohne harte Pflicht entlastet ein externer DSB oder Datenschutzberatung Website, Prozesse und Nerven. Kein Scare-Mongering: Nicht jedes Unternehmen muss einen DSB bestellen — aber Klarheit schlägt Bauchgefühl.

Intern vs. extern

Zeit, Know-how, Organisation, Kostenbild — ohne Schönreden.

Interner DSB
Externer DSB
Zeit
Neben dem Tagesgeschäft — oft der Engpass.
Kapazität von außen; Sie bleiben im Kerngeschäft.
Know-how
Ausbildung, Fortbildung, Rechtsprechung — laufender Aufwand.
Fertiges Fachwissen, Updates und Praxis aus vielen Mandaten.
Organisation
Interessenkonflikt und Vertretung müssen sauber gelöst sein.
Unabhängige Rolle, klare Schnittstelle zu Ihnen und dem DMS.
Kostenbild
Gehalt + Schulung + Ausfallrisiko — schwer planbar.
Monatspaket ab 99 € — transparent, kündbar, skalierbar.

Kosten transparent

Echte Betreuung bei klick-web — ab 99 € im Monat.

Plus und Expert bauen darauf auf — intensivere Betreuung, Risikoanalysen, Audits. Details und passende Stufe: Monatspakete oder direkt im Erstgespräch.

Mini-Check

Fünf Ja/Nein-Fragen — für die Richtung, nicht für den Anwaltstitel.

Sind Sie eine Behörde bzw. öffentliche Stelle — oder gehört die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Ihrer Kerntätigkeit?

Verarbeiten Sie regelmäßig besonders sensible Daten (z. B. Gesundheit, Biometrie, Religion)?

Gehört umfangreiche, systematische Beobachtung von Personen zu Ihrer Kerntätigkeit (Video, Tracking, Profiling)?

Nutzen Sie viele Dienstleister und Tools — ohne klaren Überblick über AV-Verträge?

Fehlt im Team jemand mit Zeit und Fachkunde für laufenden Datenschutz?

Antworten Sie der Reihe nach — danach sehen Sie einen kurzen Hinweis.

Häufige Fragen

Praxisfragen, die Unternehmen uns wirklich stellen.

Typisch nach Art. 37 DSGVO bei Behörden bzw. öffentlichen Stellen, bei umfangreicher systematischer Überwachung als Kerntätigkeit oder bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Deutsches BDSG kann die Benennungspflicht darüber hinaus erweitern. Fallbezogen prüfen — Orientierung, keine Rechtsberatung.

Ja, das kann relevant sein: Art. 37 DSGVO knüpft an Art und Risiko der Verarbeitung — nicht an die Firmengröße. Branchen mit sensiblen Daten, Monitoring oder öffentlicher Rolle sind oft besonders betroffen. Auch ohne harte Pflicht entlastet ein externer DSB oder Datenschutzberatung — ohne dass „jedes Kleinunternehmen“ einen DSB bestellen muss.

Die DSGVO (Art. 37) regelt EU-Mindestfälle nach Art und Risiko der Verarbeitung. § 38 BDSG nutzt die Öffnungsklausel und erweitert die Benennungspflicht in Deutschland um zusätzliche nationale Fälle. Details oben unter Zusammenspiel.

Eine saubere Website ist Pflichtprogramm — ersetzt aber keinen DSB, wenn die Benennungspflicht greift. Ideal: beides. Unser Webdesign und die Datenschutzpakete greifen ineinander.

Bei klick-web starten Monatspakete ab 99 € ohne Mindestlaufzeit — inkl. externem DSB, DMS-Basis und jährlicher Schulung. Passende Stufe: Preise oder direkt im Erstgespräch.

15 Minuten Klarheit — unverbindlich

Pflicht nach BDSG/DSGVO, Kosten, Paket: Wir sortieren Ihren Fall — ohne Verkaufsdruck. Optional zuerst den DSGVO-Check — oder direkt ins Gespräch.