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Datenpannen-Ersthelfer

Läuft der Vorfall gerade noch? Diese Schritte zuerst.

  1. Zugriff unterbrechen bzw. eindämmen (z. B. Zugänge sperren, Gerät vom Netz trennen) — aber nichts vorschnell löschen, das später zur Aufklärung nötig sein könnte.
  2. Intern zuständige Person bzw. Datenschutzbeauftragte:n sofort informieren.
  3. Diesen Assistenten nutzen, um den Vorfall strukturiert zu erfassen und eine erste Einschätzung zu erhalten.
  4. Bei akuter Gefahr für Betroffene (z. B. Kinder, Gesundheitsdaten, laufender Missbrauch): unabhängig vom Ergebnis unverzüglich fachlich eskalieren.
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Datenpannen-Ersthelfer — gesponsert von klick-web

Der Datenpannen-Ersthelfer unterstützt bei der strukturierten Ersteinfassung eines Datenschutzvorfalls. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Entscheidung einer fachkundigen Stelle und keine Meldung an eine Aufsichtsbehörde. Prüfen Sie jede Einschätzung fachlich, insbesondere Fristen nach Art. 33/34 DSGVO.