Läuft der Vorfall gerade noch? Diese Schritte zuerst.
Der Datenpannen-Ersthelfer unterstützt bei der strukturierten Ersteinfassung eines Datenschutzvorfalls. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Entscheidung einer fachkundigen Stelle und keine Meldung an eine Aufsichtsbehörde. Prüfen Sie jede Einschätzung fachlich, insbesondere Fristen nach Art. 33/34 DSGVO.