Überblick zur Einführung von KI im Betrieb
KI-Anwendungen versprechen revolutionäre Veränderungen in verschiedenen Bereichen, vom Schreiben von E-Mails bis hin zur Steuerung von Lieferketten. Auch das Arbeitsrecht ist von diesem Hype betroffen, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Az.: 24 BVGa 1/24) zeigt. Hier ein kurzer Überblick zu den wichtigen Aspekten bei der Einführung von KI-Systemen im Betrieb.
Hintergrund der Entscheidung
Der Arbeitgeber wollte Chat GPT zur Unterstützung der Mitarbeiter einführen. Der Betriebsrat forderte jedoch die Abschaltung, da er seine Mitbestimmungsrechte verletzt sah, insbesondere bei der Überwachung von Verhalten und Leistung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) sowie der Planung von Arbeitsverfahren (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag des Betriebsrats zurück, da die Nutzung von Chat GPT über private Accounts keine Mitbestimmungsrechte verletze.
Weitere Anforderungen bei der Einführung von KI
Die Einführung von KI-Systemen im Betrieb muss nicht nur aus arbeitsrechtlicher Perspektive betrachtet werden, sondern auch die allgemeinen Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen.
Maßstäbe der KI-Verordnung
Die KI-VO gilt nur, wenn die Anwendung tatsächlich als KI definiert ist. Diese Definition umfasst Systeme, die autonom operieren und auf Eingaben reagieren, um Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen zu treffen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Unternehmen, die KI nutzen, können als Anbieter oder Betreiber klassifiziert werden. Anbieter entwickeln oder vertreiben KI-Systeme, während Betreiber diese nutzen. Die KI-VO reguliert Anbieter strenger als Betreiber.
Übergangsfristen
Die KI-Verordnung tritt am 2. August 2024 in Kraft, wobei ihre Regelungen schrittweise in den folgenden 36 Monaten wirksam werden.
Risikobasierter Ansatz
Die KI-VO unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen:
- Inakzeptables Risiko: Verbotene KI-Anwendungen
- Hohes Risiko: Strenge Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Sicherheit
- Allgemeine Anforderungen: Weniger strenge Pflichten für nicht-hochriskante KI-Anwendungen
Erforderliche Maßnahmen
Betreiber von Hochrisiko-KI müssen umfassende Regulierungsmaßnahmen einhalten, darunter:
- Risikomanagement
- Datenverwaltung
- Technische Dokumentation
- Transparenz- und Informationspflichten
- Menschliche Überwachung
Fazit
Die Einführung von KI im Betrieb ist eine komplexe Aufgabe, die sorgfältig unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen geplant werden muss. Dies erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit den relevanten Gesetzen und Verordnungen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
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