VeRA: Neue Polizei-Software im Einsatz
Die Ermittlung und Bewertung von Informationen ist zeitaufwendig. Hier kommt VeRA ins Spiel – eine schnelle und effiziente Software, die jedoch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre aufwirft. Hinter dem Kürzel VeRA steckt das „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem“ der US-Firma Palantir, das ab August von der bayerischen Polizei genutzt wird. Es soll die Analyse polizeilicher Daten verbessern und Verbindungen zwischen verschiedenen Verfahren erkennen.
Hintergrund zu VeRA
VeRA steht für „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“ und ist eine Software von Palantir, die Strafverfolgungsbehörden bei der Analyse und Recherche unterstützt. Ziel ist eine optimierte Ermittlungsarbeit durch den Zugriff auf alle vorhandenen polizeilichen Daten. Bereits im März 2023 berichteten wir über die Software Gotham von Palantir, die in Hessen im Einsatz ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Einsatz solcher Software grundsätzlich für möglich erklärt, aber betont, dass klare gesetzliche Grundlagen und Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind. VeRA ist die Antwort darauf.
Bayerischer Landtag unterstützt VeRA
Der innenpolitische Sprecher der Freien Wähler, Wolfgang Hauber, betont, dass VeRA Strukturen und Muster erkennen soll. Kritiker bemängeln, dass VeRA auch auf Daten von Zeugen zugreifen kann. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann versichert, dass keine neuen Daten generiert, sondern bestehende Daten gezielt ausgewertet werden. Ab dem 1. August 2024 treten neue Regelungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG), Polizeiorganisationsgesetz und Landesstraf- und Verordnungsgesetz in Kraft.
Datenschutzbedenken
Die Plattform police-it.net warnt vor den Risiken von VeRA in Kombination mit der Einführung von Steuer-IDs und dem Registermodernisierungsgesetz, das über 200 Datenbanken zugänglich macht. Diese Maßnahmen könnten zu umfassender Überwachung führen. Das Registermodernisierungsgesetz soll die digitale Beantragung von Verwaltungsleistungen erleichtern. Dabei werden personenbezogene Daten wie Steuer- und Sozialversicherungsnummern verarbeitet, die theoretisch auch von VeRA analysiert werden könnten.
Datenschutzrechtliche Aspekte
Gemäß der DSGVO müssen Datenabfragen einen konkreten Zweck haben. Bürger könnten unwissentlich in präventive Strafverfolgungsmaßnahmen einbezogen werden, obwohl die Unschuldsvermutung ein Grundprinzip des Rechtsstaats ist. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze und technischer Maßnahmen ist fraglich. Der neue Art. 61a PAG, der ab 1. August gilt, soll sicherstellen, dass automatisierte Datenanalysen nicht zu unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen führen.
Zukunft von VeRA
Trotz Bedenken hat der Landtag dem Einsatz von VeRA zugestimmt. Ob die Software den Anforderungen des BVerfG entspricht, bleibt umstritten. Sollte VeRA über die internen Datenbanken hinaus auf weitere Daten zugreifen, wird das BVerfG erneut entscheiden müssen.