Die Europäische Union hat einen wichtigen Schritt zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) unternommen. Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung veröffentlicht, die am 1. August 2024 in Kraft tritt. Es gibt jedoch verschiedene Übergangsfristen für unterschiedliche Regelungen.
Was Unternehmen tun können:
Ab dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Bestimmungen der Verordnung, darunter allgemeine Definitionen und verbotene Praktiken. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter umfassend im Umgang mit KI-Systemen schulen. Verboten sind Praktiken wie unterschwellige Beeinflussung, Ausnutzung von Verwundbarkeiten und ungerechte soziale Bewertung.
Erweiterte Anforderungen und Governance
Ab dem 2. August 2025 werden weitere Kapitel der Verordnung wirksam. Dazu gehören die Einrichtung notifizierender Behörden, Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Governance auf Unionsebene, einschließlich Sanktionen bei Verstößen.
Volle Wirksamkeit und Hochrisiko-Einstufung für KI-Sicherheitsprodukte:
Die meisten verbleibenden Bestimmungen treten am 2. August 2026 in Kraft. Ab dem 2. August 2027 gelten spezielle Regeln für KI-Systeme als Sicherheitsbauteile, z.B. in Spielzeug, Fahrzeugen oder Medizinprodukten.
Unternehmen sollten bereits jetzt ihre eingesetzten KI-Systeme an die neue Verordnung anpassen. Wir bieten einen umfassenden Überblick zur KI-Verordnung und unterstützen Sie bei der Risikoeinstufung Ihrer KI.