NIS-2 Kurz und knapp erklärt:
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine EU-weite Regelung, welche Unternehmen und Institutionen dazu verpflichtet, ihre Cyber- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu verbessern. Ziel ist es, durch die Harmonisierung von Sicherheitsstandards und die Etablierung von Sanktionen eine höhere Sicherheit innerhalb der EU zu erreichen. Die betroffenen Unternehmen und Organisationen müssen angemessene Maßnahmen im Bereich Cyber-Risikomanagement, Sicherheit in der Lieferkette, Business Continuity Management, Penetrationstests und Reaktion auf Vorfälle sowie Berichterstattung an die Behörde und Abhilfemaßnahmen ergreifen.
NIS-2-Richtlinie: Wer ist betroffen?
Die NIS-2-Richtlinie der EU, verabschiedet im Dezember 2022, muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Prozess in Deutschland steht jedoch noch am Anfang, und es gibt viele ungeklärte Punkte.
Der Anwendungsbereich von NIS-2 ist umfassend und betrifft mehr als nur kritische Infrastrukturen. Unternehmen müssen genau prüfen, ob sie unter die Richtlinie fallen, um rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie betroffen sind melden Sie sich bei Klick-Web und wir helfen Ihnen bei der Betriebsprüfung!