Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde APD betont die Unterstützungspflichten von Verantwortlichen gegenüber Datenschutzbeauftragten (DSB).
Werden diese Pflichten nicht erfüllt und kommt es zu Datenschutzverstößen, kann sich der Verantwortliche nicht auf Fehler des Datenschutzbeauftragten berufen.
Im aktuell besprochenen Fall ignorierte ein Verantwortlicher (Unternehmer) das Löschungsverlangen eines Betroffenen (Kunden), was zu einer Beschwerde führte. Der Verantwortliche machte den Datenschutzbeauftragten verantwortlich, doch die APD wies darauf hin, dass der Verantwortliche für die Bereitstellung ausreichender Ressourcen und Unterstützung des DSB verantwortlich bleibt. Mängel bei der internen Organisation führen zu Datenschutzverstößen, für die der Verantwortliche haftet.
Die APD verhängte Bußgelder gegen den Unternehmer und forderte die Evaluierung und Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen für den DSB.