Lebensmittelgroßhändler METRO muss 50.000€ Strafe zahlen.
Mobbing einer Kundin durch einen entlassenen Mitarbeiter
Eine Privatperson äußerte Beschwerden über den Lebensmittelgroßhändler Metro, nachdem sie sich über einen Lieferanten des Unternehmens beklagt hatte. Der Fahrer, dem kurz darauf gekündigt wurde, nutzte seine Zugangsrechte zum Firmensystem, um die gespeicherten Daten der Kundin abzurufen. Er schickte ihr daraufhin sarkastische SMS auf ihr Privattelefon und machte sie in diesen Nachrichten für seine Entlassung verantwortlich.
Die Betroffene forderte daraufhin von Metro Auskunft über sämtliche von ihr gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung. Das Unternehmen lehnte dies ab und argumentierte, dass ihr Ehemann der eigentliche Kunde sei und somit ihr Ersuchen gegenstandslos wäre. Tatsächlich war es jedoch die Betroffene selbst, die in Kontakt mit dem Lieferanten stand und nicht ihr Mann. Metro betonte zudem, dass der Fahrer die private Telefonnummer über den Lieferschein erhalten habe.
Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Metro den Anfragen der Betroffenen hätte nachkommen müssen. Es wurden keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen, wodurch der ehemalige Mitarbeiter Zugang zu diesen erhielt. Nach dem Vorfall unternahm Metro keine Schritte zur Verbesserung dieser Maßnahmen und meldete den Datenschutzverstoß nicht.
Behörde: Hellenic Data Protection Authority
Branche: Lebensmittelhandel
Verstoß: Art. 15, Art. 17, Art. 24, Art. 32, Art. 33 DSGVO
Bußgeld: 50.000 Euro
Anfragen von Betroffenen sollten stets ernst genommen und sorgfältig beantwortet werden. In diesem Fall hätten ein konsequent umgesetztes Berechtigungskonzept sowie zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen das Bußgeld möglicherweise verhindern können.
Bildrechte: Original Fotografie der METRO:
CREATOR: IMAGO
CREDIT: IMAGO/C3 PICTURES
COPYRIGHT: IMAGO/C3 PICTURES
Metro-Deutschland-Imago-292828.jpeg (6524×3670) (ahgz.de)
zusätzliche Bearbeitung (Text und Sticker) durch Christopher Glodek via Picsart.